Einfamilienhaus mit Charme in Schloß Holte-Stukenbrock

33758 Schloß Holte-Stukenbrock

360.000,00 €
Kaufpreis
6
Zimmer
150 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Haus, Einfamilienhaus
Zimmer
6
Grundstück
770 m2
Wohnfläche
150 m2
Nutzfläche
40 m2
Etagenanzahl
2
Online-ID
9715582
Anbieter-ID
PB-SHS-1213
Stand vom
07.10.2024
Kauf­preis
360.000,00 €
Provision für Käufer
3,57% Provision inkl. 19% MwSt.
Badezimmer
2
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
236.2 kWhm2a
Baujahr
1964
Baujahr laut Energieausweis
1964
Primärer Energieträger
Gas
Heizungsart
Zentralheizung
Befeu­e­rungs­art
Gas

Dieses wunderschöne Einfamilienhaus in Schloß Holte-Stukenbrock bietet Ihnen und Ihrer Familie eine einmalige Gelegenheit zum Kauf. Das attraktive Anwesen erstreckt sich auf einem großzügigen, uneinsehbaren Grundstück von ca. 770 m² und bietet Ihnen somit reichlich Platz für Ruhe und Erholung. Mit einer Wohnfläche von ca. 155 m² ist dieses Haus ideal für Familien, die Wert auf komfortables Wohnen legen. Die zusätzliche ausbaufähige Nutzfläche im Dachboden von ca. 40 m² bietet Ihnen viel Gestaltungsfreiraum für individuelle Bedürfnisse, sei es als Hobbyraum oder als weitere Wohnfläche. Schloß Holte-Stukenbrock zeichnet sich durch seine lebenswerte Umgebung und gute Infrastruktur aus. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote sind bequem erreichbar, was dieses Objekt besonders attraktiv macht. Ergreifen Sie die Chance und lassen Sie sich von diesem einzigartigen Wohnobjekt begeistern. Ihr neues Zuhause wartet auf Sie!

Ausstattung

- Baujahr 1964 - Grundstück ca. 770 m² - Doppelgarage - Vollkeller - Gasheizung (2014) Brennwerttechnik - Wohnfläche ca.150 m² - 5-6 Zimmer - 2 Bäder - 1-2 Küchen - Fenster und Türen aus dem Jahr 2015

Lage

Das Einfamilienhaus befindet sich am Ende einer ruhig gelegenen Sackgasse in einer äußerst begehrten Wohngegend. Schloß Holte-Stukenbrock bietet eine idyllische Kombination aus ländlicher Ruhe und städtischer Bequemlichkeit. Dank einer hervorragenden Infrastruktur sind Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten sowie medizinische Versorgungseinrichtungen in unmittelbarer Nähe erreichbar. Die Verkehrsanbindung ist optimal: In wenigen Minuten gelangen Sie zur Autobahn A33, die Ihnen eine schnelle Verbindung zu den umliegenden Städten wie Bielefeld, Paderborn und Gütersloh bietet. Auch der öffentliche Nahverkehr ist gut ausgebaut, sodass Sie bequem und einfach alle notwendigen Ziele erreichen können. Naturliebhaber kommen in Schloß Holte-Stukenbrock voll auf ihre Kosten – der nahe gelegene Teutoburger Wald lädt zu ausgedehnten Wanderungen und Radtouren ein. Zudem bieten verschiedene Sport- und Freizeitmöglichkeiten in der Umgebung eine hohe Lebensqualität für Familien und Paare gleichermaßen. Diese harmonische Mischung aus ländlicher Idylle, städtischer Bequemlichkeit und exzellenter Anbindung macht den Standort des Einfamilienhauses zu einer rundum perfekten Wahl für Ihre neue Heimat.

Sonstiges

Aktuelle Finanzierungsprobleme? Förderungspakete für Wohnimmobilien nutzen! Für junge Familien oder energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es lukrative Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter! Weitere Objekte finden Sie auf unserer Homepage: www.floettmann-immobilien.de Wir sind spezialisiert auf: • Wohnungen zur Miete • Wohnungen zum Kauf • Häuser zur Miete • Häuser zum Kauf • Gewerbeimmobilien • Anlageimmobilien • Auslandsimmobilien • Seniorenimmobilien • Ferienimmobilien auf Mallorca Tätig in: • Bielefeld • Lippe (Kreis) • Gütersloh (Kreis) • Paderborn • Bad Salzuflen • Herford (Kreis) Weitere Dienstleistungen umfassen: • Bewertungen und Gutachten • Architektenleistungen • Bauträger Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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Horst Flöttmann Immobilien Planen+Bauen GmbH

Frau Marion Sell

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