Willkommen zu Ihrem zukünftigen Zuhause in Bielefeld-Heepen! Dieses attraktive Baugrundstück verbindet eine ruhige Wohnlage mit der Nähe zu allen Annehmlichkeiten des modernen Lebens und bietet somit die ideale Basis für Ihr neues Eigenheim. Auf einer großzügigen Fläche von ca. 648 m² eröffnet sich Ihnen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Mehrfamilienhaus – hier können Ihre Wohnträume Realität werden! Die Bebauung des Grundstücks erfolgt nach §34 BauGB, was Ihnen zusätzliche Flexibilität bei der Planung Ihres Bauvorhabens ermöglicht. Genießen Sie die Vorzüge einer sehr guten Infrastruktur in Heepen: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Diese zentrale Lage, gepaart mit einer ruhigen Nachbarschaft, macht das Grundstück zu einem idealen Ort für Familien, Paare oder Investoren, die Wert auf eine hervorragende Lebensqualität legen.
Das angebotene Grundstück befindet sich in Bielefeld im Stadtteil Heepen und vereint auf einzigartige Weise Ruhe und Zentralität. Heepen zählt zu den begehrten Wohnlagen der Region und bietet eine harmonische Verbindung aus ländlichem Charme und städtischer Infrastruktur. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kitas sowie ein vielseitiges gastronomisches Angebot. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind bequem zu erreichen und garantieren eine hervorragende Anbindung an das Bielefelder Stadtzentrum sowie die umliegenden Stadtteile. Zudem lädt die grüne Umgebung zu ausgedehnten Spaziergängen und Freizeitaktivitäten im Freien ein. Dieses Grundstück bietet somit die ideale Basis für Ihr neues Zuhause in einer Umgebung, die sowohl Entspannung als auch städtischen Komfort verspricht.
Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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