Diese exklusive Finca befindet sich auf einem ca. 10.000 m² großen, vollständig eingefriedeten Grundstück mit herrlichem Weitblick in Capdepera. Das Anwesen stellt ein Refugium für Naturliebhaber dar und lädt Sie ein, die pure Schönheit Mallorcas zu genießen. Trotz der ruhigen Lage sind das Zentrum von Capdepera sowie der Golfplatz und verschiedene Strände in wenigen Autominuten erreicht.Die Finca selbst misst eine Wohnfläche von ca. 350 m². Die Hauptwohnung bietet neben einem Eingangsbereich mit Gäste-WC ein großzügiges Wohn-Esszimmer mit Kamin und integrierter Küche mit angrenzender Speisekammer. Ein großes Masterschlafzimmer mit Bad en Suite rundet diese Wohneinheit ab.Im Untergeschoss der Finca befinden sich zwei Appartements mit jeweils separaten Zugängen, sodass die Immobilie auch von mehreren Parteien unabhängig bewohnt werden kann.Das erste Appartement misst eine Wohnfläche von ca. 80 m², welche sich auf ein Wohn-Esszimmer mir integrierter Küche sowie auf zwei Schlafzimmer mit Bädern en Suite verteilt.Das zweite Appartement mit ca. 60 m² Wohnfläche bietet ein Wohn-Esszimmer mit separater Küche sowie ein Schlafzimmer und ein Bad. Jede der drei Wohneinheiten verfügt über eine eigene Sonnenterrasse mit herrlichem Weitblick und Zugang zu dem etwa 12 Meter langen Pool. Das gesamte Grundstück ist mit einem großen, gesunden Baumbestand versehen und versprüht einen mediterranen Charme.Die Finca ist mit einer Ölzentralheizung sowie mit einer Klimaanlage versehen, sodass Aufenthalten in der warmen sowie in der kalten Jahreszeit nichts im Wege steht.Sind Sie neugierig geworden? Dann vereinbaren Sie gerne einen Besichtigungs- oder Beratungstermin mit uns!
- ruhige Lage- vollständig eingefriedetes Grundstück- 3 separate Wohneinheiten- Kamin- Ölzentralheizung- Klimaanlage- 3 Sonnenterrassen- Fernblick- 12 Meter langer Pool
Die Gemeinde Capdepera liegt im Nordosten der Ferieninsel Mallorca. Die unterschiedlichen Traumstrände der Region lassen Alltagssorgen schnell in Vergessenheit geraten und bieten Familien mit Kindern und auch Ruhesuchenden ideale Voraussetzungen. Am Meer werden alle Wassersportmöglichkeiten angeboten. Zwei Tauschschulen, mehrere Tennisanlagen und Reitställe ergänzen das Freizeitangebot. Vom Hafen in Cala Ratjada fahren viele Ausflugsboote und Fährboote.Wer es ruhiger, aber dennoch sportlich mag, dem sei das Golfspielen empfohlen. Capdepera verfügt über zwei traumhafte Golfplätze, den "Capdepera Golf" und "Canyamel Golf". Diese sind an der felsigen Küste angesiedelt und bieten neben einer atemberaubenden Kulisse ein herrliches Spielerlebnis. Hier werden keine Wünsche offen gelassen!Wer sich für Kultur interessiert, ist hier ebenfalls goldrichtig. Die Festung "Castell de Capdepera" aus dem Mittelalter wacht auf einem Berg über die Stadt und die Bucht.In Capdepera laden viele Geschäfte zum Stöbern ein, obendrein wird mittwochs ein Markt abgehalten. Wem das nicht genügt, dem steht eine ausgedehnte Shoppingtour durch die nahe gelegene Stadt Artà frei.
Weitere Objekte finden Sie auf unserer Homepage:www.floettmann-immobilien.de Wir sind spezialisiert auf: • Wohnungen zur Miete • Wohnungen zum Kauf • Häuser zur Miete • Häuser zum Kauf • Gewerbeimmobilien • Anlageimmobilien • Auslandsimmobilien • Seniorenimmobilien • Ferienimmobilien auf Mallorca Tätig in:• Bielefeld• Lippe (Kreis)• Gütersloh (Kreis)• Paderborn• Bad Salzuflen• Herford (Kreis)Weitere Dienstleistungen umfassen:• Bewertungen und Gutachten• Architektenleistungen• BauträgerGeldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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